Schulwegplan
Liebe Eltern,
mit der Einschulung beginnt für Ihr Kind bald ein neuer Lebensabschnitt. Neben vielen
interessanten Eindrücken warten leider auch neue Gefahren im Straßenverkehr.
Sie und wir können diese Risiken zwar nicht beseitigen, aber wir können gemeinsam den
Schulweg sicherer machen. Wir wollen Sie dabei mit dem umseitigen Schulwegplan
unterstützen.
Der Schulwegplan wurde in Zusammenarbeit mit Schulleitungen, Schulelternräten, Polizei
und vielen Ämtern der Stadtverwaltung entwickelt. Er soll Ihnen Anhaltspunkte für einen
möglichst sicheren Schulweg Ihres Kindes geben.
Der Plan weist sowohl auf Gefahrenpunkte als auch auf Gehwege, Überwege oder
Querungshilfen hin. Die Gehwege reichen nicht immer bis in jedes Wohnquartier oder
jede Wohnstraße hinein. Die Informationen für einen möglichen Schulweg Ihres Kindes
beginnen dann an anderer Stelle. Die nummerierten Gefahrenstellen sind auf der
Rückseite erläutert.
Bitte gestatten Sie uns noch folgende Hinweise:
Üben Sie bitte den Schulweg mit Ihrem Kind mehrfach ein. Weisen Sie dabei auf
wichtige Gefahrenpunkte hin. Überprüfen Sie nach einiger Zeit, ob Ihr Kind diesen
Weg auch tatsächlich geht.
Denken Sie bitte auch an Folgendes: Sie üben mit Ihrem Verhalten -ob Sie es wollen
oder nicht- einen starken Einfluss auf Ihr Kind aus. Gehen also auch Sie bitte nicht
quer über die Straße, sondern benutzen Sie gesicherte Überwege, und gehen Sie
nicht bei Rot. Halten Sie auch als Autofahrer/in die Regeln ein: Ihr Kind wird sich
später -schon bald auf dem Fahrrad- an Ihnen orientieren.
Die Schulwegpläne wurden in dieser Form erstmalig 1998 erarbeitet. Bei aller Sorgfalt
können sich jedoch Fehler einschleichen. Auch können sich Gefahrensituationen
verändern, neue hinzutreten, alte wegfallen. Und nicht zuletzt kann auch unsere
Einschätzung einer Situation von Ihrer Erfahrung abweichen. Auch Verkehrsentwicklungen
verändern immer wieder die Verkehrssituation. Der beste Schulwegplan
ist jedoch wertlos, wenn er nicht mehr stimmt. Änderungen, die durch straßenbauliche
Maßnahmen oder verkehrsrechtliche Anordnungen entstehen, sind für die
Fortschreibung der Schulwegpläne ebenso bedeutsam wie Ihre Anregungen und
Hinweise, die wir gern entgegennehmen. In wichtigen Fällen informieren Sie uns bitte
sofort.